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Die Inkasso Consulting Stumpf, 68789 St. Leon Rot, wird ausschließlich
bevollmächtigt, für meine/ unsere Forderungen außergerichtliche
Beitreibungsmaßnahmen, die bis zur restlosen Bezahlung
unserer Forderung/en erforderlich sind, einzuleiten. Die Firma ICS ist
weiterhin bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit meinen Forderungen
zu treffenden Absprachen, Vereinbarungen etc., ggf. auch
mit dritten Personen in meinem/unseren Namen durchzuführen und
Geldbeträge mit schuldbefreiender Wirkung entgegen zu nehmen.
Der Unterzeichner erteilt hiermit Inkassoauftrag als kostenfreien
Testlauf. Der Auftraggeber tritt sein Anspruch gegen den Schuldner
auf Ersatz der Inkassokosten und Verzugszinsen als Verzugsschaden
an ICS an Erfüllung statt ab. ICS nimmt diese Abtretung an Erfüllung
statt an, so dass ICS diesen abgetretenen Anspruch direkt dem
Schuldner in Rechnung stellen kann. Wird eine ICS zum Einzug übertragene
Forderung nur teilweise realisiert, wird der eingezogene
Betrag gem. §§ 366, 367 BGB abgerechnet und ausgezahlt. |